Also nochmal: Ich bin mit meiner Werkstatt seit über 10 Jahren megazufrieden. Es ist mir bekannt, daß der Hersteller für den Schaden verantworlich ist. Warum soll ich die Werkstatt verklagen? Das verursacht unnötige Kosten. Wenn ich gleich gegen Mercedes vor den Kadi ziehe, ist das von meiner Rechtsschutzversicherung gedeckt.
Ich habe die Aussage des vermeintlichen "Ameisen-Mitarbeiters" dem Autohaus gegenüber schriftlich bestätigt und gleichzeitig schriftlich den Verdacht geäußert, daß man hier nur so lange Neuteile wechselt, bis das Auto wieder fährt. Ausschließlich gegen letztere Äußerung meinerseits wurde daraufhin schriftlich widersprochen. Eindeutiger geht's nicht!
Es wurde klar gesagt: Es ist uns bekannt, daß das vorkommt. Deshalb haben wir im November 2001 alle Vertragswerkstätten entsprechend instruiert. Andere Werksätten können das nicht wissen, der Kunde auch nicht, da dies nur hausintern bekanntgegeben wurde. Wären Sie also im Februar 2002 zu einer Vertragswerkstätte gekommen, hätte man Sie vor diesem Schaden bewahrt.
Alles was recht ist! Ich lasse mir doch keine Zeitbombe ins Auto legen, die hochgeht, wenn ich länger als ein Jahr nicht mehr den Vertragspartner des Herstellers mit irgendetwas beauftrage! Wenn der Kunde nichts von der Zeitbombe erfährt, hat das Auto zweifelsfrei einen versteckten Mangel. Erfährt der Kunde das nicht, erfüllt das nach meiner Rechtsauffassung den Tatbestand des Betrugs - zumal man sich ja inzwischen auch tatsächlich an mir ungerechtfertigt bereichert hat. Inwiefern sich allerdings "Herr Mercedes" strafrechtlich drankriegen läßt, muß erst noch geklärt werden.