welche reifen für die c-klasse?

Diskutiere welche reifen für die c-klasse? im Forum C-Klasse, CLC & 190er im Bereich Mercedes-Benz - HalliHallo ich wollte gern mal wissen welche reifen ihr in der grösse 225/50 16 V empfehlen könnt. habe zur zeit contisport(ist meiner meinung...
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Aber gerade da sieht man den Unsinn der Reifenbindung, denn die Dunlops vor zwei Jahren heißen jetzt Pneumant, nur fahren dürfte man sie nicht, denn Pneumant ist nicht aufgeführt ....

Noch schlimmer waren Reifenbindungen, bei denen das Modell vorgeschrieben war. Was aber machst Du, wenn es dieses Modell nicht mehr gibt ?


So, noch was zum allgemeinen Thema :
Bei mir haben die Sommer Pneus (Conti 205/55 R 16) auch nur noch 4 bzw. 5 mm Profiltiefe. Ich werde deshalb beim nächsten Wechsel zur Sicherheit auch neue Reifen drauf ziehen lassen, auch wenn ich den Wagen im Oktober abgebe, aber Sicherheit geht vor.


Gruß Dirk
 
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scheint ziemlich verzwickt zu sein... :rolleyes:



Gruss
robi
 
Original geschrieben von robi
scheint ziemlich verzwickt zu sein... :rolleyes:

Ist es auch :)

Bei meinem W203 sind auch reifenwerke im schein eingetragen. Es handelt sich halt um die von AMG oder Mercedes empfohlenen reifen, da mit diesen auch ausreichende tests gemacht wurden.

MfG,
 
Original geschrieben von IanPooley
Ist es auch :)

Bei meinem W203 sind auch reifenwerke im schein eingetragen. Es handelt sich halt um die von AMG oder Mercedes empfohlenen reifen, da mit diesen auch ausreichende tests gemacht wurden.

MfG,

-Die Frage ist: "Empfohlen" oder "Vorgeschrieben"

Ich frage mich,weshalb "Billigreifen" ueberhaupt angeboten werden,wenn sie ohnehin in keinem Fahrzeugschein auftauchen. :rolleyes:


Gruss
robi
 
wir sind hier bei mercedes und bei fzg. die heute in geschwindigkeitsklassen vordringen,
die früher reinrassigen sportwagen vorbehalten blieben,
.......jenseits der 200 km/h.....

früher bin ich renault gefahren, erst twingo und dann espace,
dort gab es keine fabrikatsbindung und ich denke bei den anderen herstellern von
"mittelklasse" autos wird´s so etwas auch nicht geben

gruss christian
 
Folgendes steht beim ADAC im Internet zu Reifen:


Pkw-Reifenfabrikatsbindungen sind seit 2000 nur noch Empfehlungen

Reifenfabrikatsbindungen (Reifenfabrikats- oder Reifentypenbindung), wie sie bislang in den Fahrzeugpapieren von PKW und Kraftfahrzeuganhängern unter der Zeile 33 „Bemerkungen“ ggf. eingetragen wurden, haben nach Auskunft des BMVBW vom Februar 2000 „keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlungen zu betrachten“. Bei der Wahl der Reifen muss der Fahrzeughalter oder –führer auf die Ungefährlichkeit und Vorschriftsmäßigkeit der Reifen achten. Selbstverständlich müssen alle in Frage kommenden Reifen EG- oder ECE-geprüft und entsprechend gekennzeichnet sein, sowie den zugelassenen Reifendimensionen entsprechen.

In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/ oder –führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Bereifung nachweisen muss. Dies kann er natürlich nur, wenn durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller entsprechende Prüfungen der Fahrzeug-Reifen-Kombination erfolgreich vorgenommen wurden, und dieser Umstand dem Fahrzeughalter und/ oder -führer auf einem Dokument (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Reifenfreigabe, ...) bestätigt wird. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dann nicht erforderlich.

Ansprechpartner für Unbedenklichkeitserklärungen, Reifenfreigaben,....

Ein kundenorientierter Reifenhändler wird für die meisten Fahrzeuge, für die bislang eine Reifenbindung bestand, die entsprechenden Freigaben der Fahrzeug- oder Reifenherstellers parat halten. Er kann dem Kunden ein Original oder zumindest eine beglaubigte Kopie dieser Freigabe aushändigen. Es empfiehlt sich, dieses Dokument zusammen mit der Fahrzeugpapieren mitzuführen, auch wenn der Fahrer ggf. nicht dazu verpflichtet ist.

Sollte der Reifenhändler nicht über die gewünschte Reifenfreigabe verfügen, so können hierzu Auskunft geben:


der Fahrzeughersteller, wenn sich das Fahrzeug im Serienzustand befindet.
der Räderhersteller, wenn sich das Fahrzeug bis auf Sonderräder im Serienzustand befindet.
der Hersteller der gewünschten Reifen, wenn sich das Fahrzeug im Serienzustand befindet und die bisherige Reifenbindung auf ZR-Reifen bezogen war. In diesen Fällen kann gegebenenfalls auch der Fahrzeughersteller Auskunft geben.

Kann kein Hersteller für die gewünschten Reifen an dem entsprechenden Fahrzeug eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aushändigen, sollte die Beratung eines Sachverständigen der Überwachungsorganisationen gesucht oder von einer Umrüstung auf die gewünschten Reifen abgesehen werden. Die Reifen sollten erst montieren werden, wenn das entscheidende Dokument vorliegt und mögliche Auflagen für den Betrieb der Reifen (z.B. Reifenluftdruck) berücksichtigt werden können.


Gruß
 
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