Garantieverfall bei Kosmetischen veränderungen möglich?

Diskutiere Garantieverfall bei Kosmetischen veränderungen möglich? im Forum C-Klasse, CLC & 190er im Bereich Mercedes-Benz - Hallo, ich habe mir vor kurzem einen 2019 C200d Avantgarde Facelift gekauft und würde gern an ihm optisch einige Veränderungen vornehmen und...
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Slim Shady

Frischling
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2019 C 200 d Facelift
Hallo,

ich habe mir vor kurzem einen 2019 C200d Avantgarde Facelift gekauft und würde gern an ihm optisch einige Veränderungen vornehmen und möchte wissen, ob die Junge Sterne Garantie dadurch verfällt. Um euch genau wissen zu lassen was ich so vor hab, handelt es sich wirklich nur um Kosmetik und nicht mehr. Keine Leistung, keine AMG Performance Teile, nur etwas Folie und Logos.

Aber leider kann ich nicht einschätzen was in der Garantievorraussetzung gemeint ist mit:

„§ 3 Garantieausschlüsse
Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden:
e) durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion/Konfiguration des Kraftfahrzeugs (z. B. Tuning, Gasumbau, V-Max Aufhebung usw.) oder durch Einbau von Fremd - oder Zubehörteilen, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind“, gemeint ist

Ich möchte an der Frontstoßstange unten die schwarzen Plastikgitter mit Chrom Folie überfolieren lassen, dann den Stern auf der Motorhaube (nicht den Distronic Stern) mit dem Maybach Ornament ersetzen lassen. Zusätzlich jeweils an den C Säulen die Maybach Logos drauf, sowie die B Säulen Chrom folieren, den Maybach Schriftzug am Kofferraum und das Plastik unten an der Avantgarde-Heckstoßstange, wo der Auspuff sein sollte, in Fahrzeugfarbe folieren (Iridium Silber).
 
Hallo Namenlose(r),

vermutlich verfällt sie nicht, aber
verbindlich wird Dir das nur MB selbst beantworten können.

Gruß
 
Thema: Garantieverfall bei Kosmetischen veränderungen möglich?
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